§ 1016 ABGB
Die nachträgliche Zustimmung zur Kündigung eines Handelsvertretervertrags durch einen nicht einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer entfaltet keine Rückwirkung.
OGH, 20.10.2005, 3 Ob 13/05s
§ 1016 ABGB
Die nachträgliche Zustimmung zur Kündigung eines Handelsvertretervertrags durch einen nicht einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer entfaltet keine Rückwirkung.
OGH, 20.10.2005, 3 Ob 13/05s