Zusammenfassung: Der Autor vertritt in seinem Beitrag die Ansicht, dass die übernommene Bürgschaftsverpflichtung der Bundesregierung zugunsten der BAWAG-PSK mit dem gemeinschaftsrechtlichen Beihilfenverbot nicht in Einklang steht und daher vor einer Bewilligung der Kommission keine Rechtsgültigkeit entfalten kann. Aufbauend auf dieser Prämisse veranschaulicht der Verfasser, welche Verfahrensmöglichkeiten Konkurrenzunternehmen zur Anfechtung de öffentlichen Haftungsübernahme bzw zur Bekämpfung der Bewilligungserklärung der Kommission offen stehen.