§ 5 GmbHG; § 15 GmbHG; § 9 BAO; § 80 BAO
Der VwGH erläutert, dass sich die Umstellung des Firmenwortlauts nicht auf die Identität der GmbH auswirkt und konkretisiert die Sorgfalts- und Überwachungspflichten sowie die Verantwortlichkeit des GmbH-Geschäftsführers im Bereich der Abgabenverbindlichkeiten.