§ 12a Abs 3 MRG
Bei einer fehlenden operativen Nutzung der geänderten Mehrheitsverhältnisse liegt kein Machtwechsel vor, der die Erhöhung des Mietzinses rechtfertigen würde.
OGH, 13.12.2005, 5 Ob 267/05h
§ 12a Abs 3 MRG
Bei einer fehlenden operativen Nutzung der geänderten Mehrheitsverhältnisse liegt kein Machtwechsel vor, der die Erhöhung des Mietzinses rechtfertigen würde.
OGH, 13.12.2005, 5 Ob 267/05h