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Entscheidung - OGH, 16.11.2005, 8 ObA 50/05v

Arbeitsrecht - Sozialrechtecolex 2006/143ecolex 2006, 312 - 313 Heft 4 v. 1.4.2006

§ 31 DO.A; § 32 DO.A; § 33 DO.A; § 20 AngG; § 27 AngG; § 29 AngG

Die einseitige Ruhestandsversetzung eines unkündbaren Angestellten bewirkt die Umstellung in den Status der Kündbarkeit und erfordert die Durchführung eines Günstigkeitsvergleichs.

OGH, 16.11.2005, 8 ObA 50/05v

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