§ 6 Abs 3 KSchG
Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit der Frage auseinander, ob das Schriftbild oder die Schriftgröße Einfluss auf die Rechtswirksamkeit allgemeiner Vertragsbedingungen haben kann. Dabei prüfen sie auch, ob die individuelle Kenntnis des Konsumenten der Bezugnahme auf den Transparenzgrundsatz entgegenstehen kann.