Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des EFTA-GH, in der dieser erläutert, dass die Belastung des Konsumenten mit den Abschlusskosten bereits bei Abschluss der Lebensversicherung mit der Dienstleistungsfreiheit nicht in Einklang steht. Konwitschka zeigt dabei auch die Auswirkungen dieser Entscheidung auf österreichische und deutsche Rückkaufswertbestimmungen.
EFTA-GH, 25.11.2005, Rs C-1/05 (Efta-Überwachungsbehörde/Königreich Norwegen)