§ 29 GewO; § 32 Abs 1 Z 1 GewO; § 102 GewO; § 3 Abs 1 Z 1 WTBG
Gewerbliche Buchhalter sind zur Erteilung von "Steuertipps" oder der Übernahme ähnlicher abgabenrechtlicher Agenden nicht legitimiert.
OGH, 08.11.2005, 4 Ob 172/05f
§ 29 GewO; § 32 Abs 1 Z 1 GewO; § 102 GewO; § 3 Abs 1 Z 1 WTBG
Gewerbliche Buchhalter sind zur Erteilung von "Steuertipps" oder der Übernahme ähnlicher abgabenrechtlicher Agenden nicht legitimiert.
OGH, 08.11.2005, 4 Ob 172/05f