Zusammenfassung: Der Autor nimmt einen Beschluss des VfGH, in dem dieser einen Individualantrag auf Aufhebung der Netzzugangsbestimmungen des GWG mangels Legitimation des Antragstellers zurückwies, zum Anlass für die Prüfung, welche Auswirkungen die behördliche Festlegung von Systemnutzungstarifen auf die Preisbestimmungen bestehender Netznutzungsverträge hat.
VfGH, B 05.12.2005, G 25/05