§ 340 GewO 1994; § 363 GewO 1994; § 363 Abs 4 GewO 1994
Die Eintragung im Gewerberegister legitimiert auch bei unvollständiger oder mangelhafter Gewerbeanmeldung bis zur Löschung zur Gewerbeausübung.
VwGH, 26.09.2005, 2004/04/0002
§ 340 GewO 1994; § 363 GewO 1994; § 363 Abs 4 GewO 1994
Die Eintragung im Gewerberegister legitimiert auch bei unvollständiger oder mangelhafter Gewerbeanmeldung bis zur Löschung zur Gewerbeausübung.
VwGH, 26.09.2005, 2004/04/0002