§ 100 Abs 4 BVergG; § 21 BVergG; § 88 Abs 5 BVergG; § 13 Abs 1 BVergG; § 14 Abs 1 WVRG; § 20 Z 13 BVergG
Die Autorin bespricht zwei Entscheidungen, in denen erläutert wurde, welche Angebotsteile bei der vergaberechtlichen Öffnung der Angebote verlesen werden müssen/dürfen.