Zusammenfassung: Die Autoren geben einen Überblick über richtungsweisende Entscheidungen des BFH. So erörterte der BFH, dass ein Geschäftsführer einer GmbH umsatzsteuerlich als Unternehmer zu qualifizieren ist (BFH, 10.03.2005, V R 29/03) und prüfte, ob die als Betriebsausgaben deklarierten Aufwendungen für Auslandsreisen eines GmbH-Geschäftsführers eine verdeckte Gewinnausschüttung begründen (BFH, 06.04.2005, I R 86/04). Weiters erläuterte der BFH, dass die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können (BFH, 03.03.2005, III R 68/03) und beschrieb die Rechtswirkungen des Einheitlichkeitsprinzips bei der nachträglichen Umstellung der Nutzungsart eines Gebäudes (BFH, 21.04.2005, III R 4/04).