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GesBR zwischen Ehegatten (Landwirtschaft) und Hinzuerwerb weiterer Liegenschaften als Gesellschaftsvermögen

EntscheidungZivilrechtecolex 2006/435ecolex 2006, 1004 - 1006 Heft 12 v. 1.12.2006

§ 1182 ABGB; § 879 ABGB

Der Gesellschafter einer GesBR hat hinsichtlich des quoad sortem eingebrachten Grundvermögens des Mitgesellschafters die Position eines Treuhänders inne. Die weisungswidrige Veräußerung des Liegenschaftsvermögens entfaltet keine Rechtsgültigkeit, sofern der Käufer bezüglich der Veruntreuung, sohin über die Nichtigkeit des Geschäfts, Kenntnis besitzt.

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