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Marken

EntscheidungEuroparechtBirgit Schoisswohl; Günter Herzig; Ernst Tremmelecolex 2006, 1051 Heft 12 v. 1.12.2006

Art 3 Abs 3 RL 89/104/EWG ; Art 3 Abs 1 lit b RL 89/104/EWG ; Art 3 Abs 1 lit c RL 89/104/EWG

Die Registrierung einer Wortmarke auf Grundlage des Art 3 Abs 3 der RL 89/104/EWG im Beneluxgebiet setzt im Fall eines Registrierungshindernisses in einem bestimmten Sprachgebiet die durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft der Marke im gesamten Beneluxgebiet voraus.

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