§ 1091 ABGB
Der OGH führt aus, dass der Wiener Volksgarten keinem Einkaufszentrum gleichgestellt werden kann und erläutert, dass die Anwerbung neuer Kunden nicht unter das Kriterium der "Übertragung des Kundenstocks" subsumiert werden kann.
OGH 31.08.2006, 6 Ob 123/05i