Zusammenfassung: Der Autor behandelt die Frage, ob Versetzungsklauseln, Widerrufsvorbehalte, All-in-Klauseln, Pauschalierungsvereinbarungen (All-in-Klauseln), Schriftformklauseln oder salvatorische Klauseln in Arbeitsverträgen dem Transparenzgebot iSd § 879 Abs 3 ABGB unterliegen, lehnt resümierend aber die Maßgeblichkeit einer Inhaltskontrolle für vorformulierte Vertragsbestandteile ab.