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Wer ist Geschenkgeber bei Verträgen zu Gunsten Dritter?

SteuerrechtStefan Huberecolex 2006, 936 Heft 11 v. 1.11.2006

§ 3 Abs 1 Z 3 ErbStG

Der Autor setzt sich kritisch mit der Rechtsprechungslinie des VwGH, wonach bi Verträgen zugunsten Dritter nicht der die Leistung Vereinbarende, sondern der Leistungsausführende als Geschenkgeber iSd § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG zu qualifizieren sei, auseinander.

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