Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass den Pächter, entgegen den Ausführungen in den erläuternden Bemerkungen zu § 38 UGB, keine Haftung für die unternehmensbezogenen Verbindlichkeiten des Verpächters trifft.
Rechtsgrundlagen: § 38 UGB; § 25 HGB; § 1409 ABGB