§ 7 Abs 1 Z 4 lit b KFlG; § 14 Abs 3 KFlG
Bereits eine bloße Gefährdung des Kraftfahrlinienverkehrs rechtfertigt die Ablehnung der Gewährung einer Kraftfahrlinienkonzession.
VwGH 12.09.2006, 2005/03/0096
§ 7 Abs 1 Z 4 lit b KFlG; § 14 Abs 3 KFlG
Bereits eine bloße Gefährdung des Kraftfahrlinienverkehrs rechtfertigt die Ablehnung der Gewährung einer Kraftfahrlinienkonzession.
VwGH 12.09.2006, 2005/03/0096