Zusammenfassung: Der Autor erläutert den Stellenwert des Art 86 Abs 2 im Rahmen der Marktöffnung im Elektrizitätssektor und beschreibt das Verhältnis zwischen den Ausnahmebestimmungen zu den Marktöffnungsregelungen der Beschleunigungsrichtlinie und Art 86 Abs 2 EGV. Weiters prüft Rehulka die Rechtmäßigkeit der Entstehung der Beschleunigungsrichtlinie.