Zusammenfassung: Der VwGH betont die gebotene Begründung von Bescheiden und erläutert, dass Begründungsmängel die Bescheidaufhebung zur Folge haben können.
Rechtsgrundlagen: § 93 Abs 3 lit a BAO
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Zusammenfassung: Der VwGH betont die gebotene Begründung von Bescheiden und erläutert, dass Begründungsmängel die Bescheidaufhebung zur Folge haben können.
Rechtsgrundlagen: § 93 Abs 3 lit a BAO
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