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Sag mir was du denkst: Bescheidaufhebung mangels Begründung

EntscheidungFinanzrechtAngelika Plassak (Glosse)ecolex 2006/409ecolex 2006, 937 - 938 Heft 11 v. 1.11.2006

Zusammenfassung: Der VwGH betont die gebotene Begründung von Bescheiden und erläutert, dass Begründungsmängel die Bescheidaufhebung zur Folge haben können.

Rechtsgrundlagen: § 93 Abs 3 lit a BAO

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