§ 1159 ABGB; KV für das Papier und Pappe verarbeitende Gewerbe
Die Postaufgabe einer per Einschreiben versendeten Kündigung am letztmöglichen Kündigungstag erfüllt die Vorgabe der Rechtzeitigkeit iSd KollV für das Papier und Pappe verarbeitende Gewerbe.
OGH 07.06.2006, 9 ObA 1/06x