Art 3 Abs 1 RL 77/197/EWG ; Art 3 BetriebsübergangsRL 2001/23/EG
Die Lohnvereinbarung in einem Kollektivvertrag, auf die im Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers verwiesen wird, entfaltet für den nicht kollektivvertragsunterworfenen Käufer des Unternehmens keine Bindungswirkung.