§ 338 GewO 1994; Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG
Die Autoren besprechen ein Erkenntnis des VfGH, in dem dieser konkretisierte, dass der UVS im Rahmen einer Maßnahmenbeschwerde die Rechtmäßigkeit der Durchführung einer behördlichen Amtshandlung unter Begleitung eines Fernsehteams hätte prüfen müssen, anstatt die Maßnahmenbeschwerde wegen Nichtvorliegens einer Aktes unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zurückzuweisen.