Zusammenfassung: Die Autorin setzt sich mit der Umsetzung der RL zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Rahmen der Urhg-Novelle 2006 auseinander. In diesem Zusammenhang nimmt sie zu den Strafverschärfungen im Immaterialgüterrecht, der Vorlagepflicht von Beweisen, den Beweissicherungsmaßnahmen sowie den Auskunftsansprüchen Stellung und hebt positiv hervor, dass einstweilige Verfügungen nicht mehr nur zur Sicherstellung von Unterlassungsansprüchen, sondern auch zur Sicherstellung von Beseitigungs- und Entgeltforderungen und zur Beweissicherung erwirkt werden können. Kritik übt Schachter an dem noch unzureichenden Schutz vertraulicher Informationen.