§ 19f AZG; § 5 Abs 1 RahmenKV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe
Der OGH prüft die Anwendbarkeit der im Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe normierten Verfallsbestimmungen für Mehrstunden und Zeitausgleichsguthaben.
OGH 19.06.2006, 8 ObA 44/06p