Art 3 Abs 1 lit b MarkenRL; Art 3 Abs 1 lit c MarkenRL; Art 28 EG; Art 30 EG
Der EuGH bejaht die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit eines fremdsprachigen Wortes, das in der Ursprungssprache nur eine beschreibende Funktion erfüllt und keine Kennzeichnungskraft besitzt, sofern die maßgeblichen Verkehrskreise im Mitgliedsstaat der Registrierung die Wortbedeutung nicht erkennen.