§ 2a I Nr. 6 lit a dEStG; Art 18 EG; § 32b Abs 2 Nr 2 dEStG; Art 43 EG; Art 56 EG; Art 20 Abs 1 lit a DBA Deutschland-Frankreich
Der EuGH nimmt zur grenzüberschreitenden Verwertung von Vermietungsverlusten Stellung und erläutert, dass die Nichtberücksichtigung von Auslandsverlusten bei der Bestimmung des Steuersatzes im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht in Einklang steht.