Zusammenfassung: Der VwGH erörtert, dass Fragen allfälliger Eingriffe in ein Natura-2000-Gebiet von Amts wegen zu berücksichtigen sind; die Parteien besitzen diesbezüglich keine Mitsprachebefugnisse.
Vwgh, 24.02.2005, 2003/07/0046
Rechtsgrundlagen: § 105 Abs 1 WRG 1959