Zusammenfassung: Der UFS erläutert, dass der in Abzug gebrachte Vorsteuerbetrag richtiggestellt werden muss, sofern ein Haus noch im Jahr der Vornahme einer Großreparatur veräußert wird.
UFS, 28.12.2004, RV/0193-G/04
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 3 UStG 1994; § 10 UStG 1994; § 11 UStG 1994