Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Frage auseinander, ob es Kapitalgesellschaften auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage möglich wäre, Geldsanktionen oder Bußzahlungen als Betriebsausgaben zum Abzug zu bringen. Dabei spricht er sich gegen die Anwendung Einkommensteuerlicher Prinzipien im KStG aus.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG; § 12 KStG