§ 4 GrEStG; § 5 GrEStG; § 6 GrEStG
Der VwGH erörtert, dass die Grunderwerbssteuer vom dreifachen Einheitswert bemessen wird, wenn eine Liegenschaftseinbringung ohne Einräumung von Gesellschafterrechten durchgeführt wird.
VwGH, 24.02.2005, 2004/16/0200