Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben die durch Umgestaltung der Emitten-Compliance-Verordnung und des BörseG bedingten Rechtsänderungen bei den Offenlegungspflichten des Vorstands, Aufsichtsrats oder sonstiger leitender Angestellter bei der Wertpapierausgabe.
Rechtsgrundlagen: ö§ 48d Abs 4 BörseG