Zusammenfassung: Der Autor skizziert die bislang vorliegenden Rechtsprechungsnachweise zur Frage, ob allfällige künftige Rückgriffsrechte aus noch nicht gezogenen Bankgarantien als aufschiebend bedingte Forderungen qualifiziert werden können, die die Bank zur Umsetzung ihres Pfandrechts legitimieren.
Rechtsgrundlagen: Z 49 Abs 1 ABB; § 1014 ABGB; Z 50 ABB; § 16 KO; § 19 KO