§ 3 IESG; § 3a IESG idF BGBl I 2000/142
Der OGH legt dar, dass Insolvenzausfallsgeld nur für jene Forderungsrechte, die in den letzten sechs Monaten vor Einbringung der Klage begründet wurden, gewährt werden kann.
OGH, 25.11.2004, 8 ObS 20/04f
§ 3 IESG; § 3a IESG idF BGBl I 2000/142
Der OGH legt dar, dass Insolvenzausfallsgeld nur für jene Forderungsrechte, die in den letzten sechs Monaten vor Einbringung der Klage begründet wurden, gewährt werden kann.
OGH, 25.11.2004, 8 ObS 20/04f