Zusammenfassung: Wilhelm setzt sich in seinem Beitrag kritisch mit der textlichen Gestaltung und Reichweite des ö§ 82a BörseG auseinander, der den Wertpapierkäufern bei unzureichender Beratung Schadenersatzansprüche gegen den Emittenten oder Repräsentanten einräumt.
Rechtsgrundlagen: § 1300 ABGB; ö§ 82a BörseG idF GesRÄG 2005; ö§ 48a BörseG idF GesRÄG 2004; ö§ 48d BörseG idF GesRÄG 2004