§ 879 Abs 3 ABGB
Der OGH erörtert, dass eine Vertragsbestimmung, die die Auszahlung einer Gutschrift bei Kündigung der Mitgliedschaft bei einem sogenannten Barter Club ablehnt, nicht als gröblich benachteiligend zu qualifizieren ist.
OGH, 08.07.2004, 6 Ob 299/03v