§ 24 Abs 1 UrhG
Der OGH erörtert, dass bei einer Werkerstellung im Auftrag einer anderen Person von einer konkludenten Übertragung des Verwendungsrechts an den Auftraggeber auszugehen ist.
OGH, 28.09.2004, 4 Ob 184/04v
§ 24 Abs 1 UrhG
Der OGH erörtert, dass bei einer Werkerstellung im Auftrag einer anderen Person von einer konkludenten Übertragung des Verwendungsrechts an den Auftraggeber auszugehen ist.
OGH, 28.09.2004, 4 Ob 184/04v