Art 7 Abs 1 MarkenRL
Der EuGH legt dar, wann von einer Erschöpfung des Markenrechts auszugehen ist und erläutert, dass das bloße Anbieten von Markenprodukten im EWR noch nicht als Inverkehrsetzung zu qualifizieren ist.
Art 7 Abs 1 MarkenRL
Der EuGH legt dar, wann von einer Erschöpfung des Markenrechts auszugehen ist und erläutert, dass das bloße Anbieten von Markenprodukten im EWR noch nicht als Inverkehrsetzung zu qualifizieren ist.