§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG; § 1434 ABGB
Der Autor bespricht eine Entscheidung des OGH, in der dieser erläutert, dass die Verjährungsfrist für den Rückforderungsanspruch des Darlehensnehmer, der die infolge rechtswidriger Zinsanpassungsklauseln überhöhten Kreditzinsen zurückfordert, erst nach Tilgung der Kreditsumme zu laufen beginnt.