Zusammenfassung: Die Autorin zeigt am Beispiel der Kollektivverträge für Banken, Sparkassen, das Gastgewerbe und den Handel, mit welchen Benachteiligungen Teilzeitbeschäftigte trotz des Diskriminierungsverbots noch immer konfrontiert sind.
Rechtsgrundlagen: § 19d Abs 1 AZG; art 2 Abs 2 RL 97/80/EG