§ 1157 ABGB
Der OGH erläutert, dass der Dienstgeber aufgrund seiner Fürsorgeverpflichtung zur Bekämpfung von Mobbingverhalten gegen den Dienstnehmern verpflichtet ist.
OGH, 26.08.2004, 8 ObA 3/04f
§ 1157 ABGB
Der OGH erläutert, dass der Dienstgeber aufgrund seiner Fürsorgeverpflichtung zur Bekämpfung von Mobbingverhalten gegen den Dienstnehmern verpflichtet ist.
OGH, 26.08.2004, 8 ObA 3/04f