§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG
Der OGH erläutert, dass eine Vertragsbestimmung einer Kaskoversicherung, die nur eine Entgeltanhebung im Schadensfall, aber keine Entgeltminderung einräumt, mit § 6 Abs 1 Z 5 KSchG nicht in Einklang steht.
OGH, 29.09.2004, 7 Ob 172/04v