§ 3 Abs 2 PSG; § 33 Abs 2 PSG
Der OGH erörtert, dass von einem anlässlich der Gründung einer Privatstiftung gemeinsam festgelegten Einstimmigkeitsgrundsatz auch wieder abgewichen werden kann, sodass ein Stifter die alleinige Änderungslegitimation besitzen kann.