Zusammenfassung: Wilhelm bespricht eine Entscheidung des OGH aus dem Jahr 2003, in der dieser einen Amtshaftungsanspruch wegen des Fehlverhaltens einer Ministerin bei der Vorbereitung eines Gesetzgebungsakts verneinte.
Rechtsgrundlagen: AHG
Stichworte: OGH, 1 Ob 213/03g