Zusammenfassung: Der Autor nimmt Stellung zur rechtlichen Einordnung und der Vertragsdauer von Mobilfunkverträgen, wobei er insbesondere die Frage behandelt, ob das Angebot einer verlängerten (über ein Jahr) vertraglichen Bindungsdauer mit § 15 Abs 1 KSchG vereinbar wäre.
Rechtsgrundlagen: § 15 KSchG; § 25 Abs 4 Z 4 TKG; § 1096 ABGB; § 6 Abs 1 Z 1 KSchG