Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben die geplanten Rechtsänderungen durch das GesRÄG 2005, das dzt noch in Begutachtungsform vorliegt und u.a. eine Einschränkung des erlaubten kumulativen Besitzes von Aufsichtsratsmandaten, die Untersagung der Überkreuzverflechtung, Wettbewerbsbeschränkungen für Vorstandsmitglieder, die Einbeziehung der Hauptversammlung bei der Wahl des Aufsichtsrats, ein zwingendes Prüfungsgremium für börsenotierte Gesellschaften, die Erweiterung der Informationspflicht des Aufsichtsrats bei Konzernabschlüssen und das Einwilligungserfordernis des Aufsichtsrats bei Vertragsabschlüssen von Aufsichtsratsmitgliedern vorsieht.