§ 8 Abs 4 Z 2 KStG
Der VwGH erörtert, dass der zeitlichen Reihenfolge der Strukturanpassungen beim Mantelkauf keine Bedeutung zukommt.
VwGH, 26.07.2005, 2001/14/0135
§ 8 Abs 4 Z 2 KStG
Der VwGH erörtert, dass der zeitlichen Reihenfolge der Strukturanpassungen beim Mantelkauf keine Bedeutung zukommt.
VwGH, 26.07.2005, 2001/14/0135