Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf die 14. Novelle zum nö ROG 1976, die ein Hauptaugenmerk auf die Normierung von Flächenlimitierungen für Handelsunternehmen legte. Aufbauend auf einer Erörterung der Zielsetzung und des Geltungsbereichs des neuen ROG beschreibt der Verfasser die Rechtslage für Handelsbetriebe in Zentrumszonen, in und außerhalb des Ortsgebiets sowie für Handelsunternehmen für sogenannte nicht zentrumsrelevante Produkte. Weiters erläutert er, in welchen Fällen von einer baulichen und organisatorischen Einheit und somit von einer Zusammenrechenbarkeit der Geschossflächen mehrerer Handelsunternehmen ausgegangen werden darf und prüft, ob die Größenbeschränkungen auch bei Direktverkäufen von Produktions- und Großhandelsunternehmen zur Anwendung gelangen.