Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Rechtsposition der Schiedsgerichte in der Regelungsstruktur der EG-Kartellbestimmungen. Dabei weist er nach, dass Art 81 und Art 82 EG aufgrund ihres zwingenden Charakters auch von Schiedsgerichten zugrundezulegen sind; Anwendungsmängel oder die Nichtberücksichtigung dieser zwingenden Eingriffsbestimmungen stehen der Vollstreckung des Schiedsspruchs entgegen oder berechtigen zur Einbringung einer Anfechtungsklage.